| Kein Nutzungsausfall für Wohnmobil |
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Wenn das Wohnmobil von einem Unfallgegner beschädigt wird, dann hat der Besitzer keinerlei Anspruch auf Nutzungsausfall. Nachdem das ordnungsgemäß geparkte Wohnmobil durch den Fahrer eines anderen Fahrzeugs beschädigt worden war, machte der Besitzer des beschädigten Reisemobils 35 Tage Nutzungsausfall geltend, da er während dieser Zeit aufgrund der notwendigen Reparatur sein Wohnmobil nicht benutzen konnte. Das Gericht war der Meinung, dass es sich dabei um einen immateriellen Schaden handelte, da ein Wohnmobil ausschließlich der Freizeitgestaltung diene. Eine Nutzungsentschädigung wäre nur in Betracht gekommen, wenn das Fahrzeug wie ein PKW für die Fahrt zur Arbeit oder zu Besorgungen genutzt worden wäre. Da der Geschädigte jedoch über einen PKW verfügt, mit dem er diese Fahren erledigen kann, besteht kein Anspruch auf eine abstrakt berechnete Nutzungsentschädigung, da lediglich eine Einbuße der Freizeitgestaltung gegeben sei. Dieses Urteil fällte der Bundesgerichtshof unter der Nummer VI ZR 248/07 Quelle Iww.de
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