| Bedingungen für die KFZ-Steuer Wohnmobil |
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Ist ein Fahrzeug im Fahrzeugschein als Wohnmobil eingetragen sagt das über die zu entrichtende Kfz-Steuer noch nichts aus. Es sind zusätzliche Bedingungen zu erfüllen, damit ein Fahrzeug fiskalisch als Wohnmobil gilt. Reisemobile, Wohnmobile müssen folgende zusäztlichen Forderungen erfüllen, damit sie den Sondersteuersatz für Wohnmobile in Anspruch nehmen können:
Diese Bedingungen müssen zusätzlich zur Wohnmobilzulassung erfüllt werden, sonst wird das Fahrzeug als PKW besteuert. Quelle: http://www.tuev-nord.de/23595.asp Fahrzeuge, die zum Wohnmobil ausgebaut werden können:
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